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Unmittelbar nach Eintreten des Todes

  • Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Todesbescheinigung wird ausgestellt)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Pfarrer benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
  • Prüfen, ob bereits eine Bestattungsvorsorge vorhanden ist, damit die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden
  • Wichtige Unterlagen suchen

Innerhalb 36 Stunden nach dem Todesfall

  • Kontaktieren des Bestattungsunternehmens und Absprache, welche Aufgaben von den Angehörigen selbst übernommen werden
  • Bestattungsart festlegen
  • Überführung des Verstorbenen veranlassen
  • Evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
  • Liste mit Personen anfertigen, die zur Bestattung eingeladen werden sollen

Innerhalb 72 Stunden nach dem Todesfall

  • Meldung des Todesfalls beim Standesamt für Beantragung der Sterbeurkunden
  • Meldung des Todesfalls bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung
  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen

Vor der Bestattung

  • Friedhof und Grab auswählen. Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern lassen
  • Trauerfeier planen und Ablauf besprechen
  • Blumenschmuck (Sargbukett, Kränze, Trauerschleifen) auswählen
  • Traueranzeige erstellen
  • Terminabsprache mit Pfarrer bzw. Trauerredner
  • Gaststätte oder Cafe für Leichenschmaus organisieren
  • Lebens-/Sterbegeldversicherung kontaktieren

Nach der Bestattung / Trauerfeier

  • Danksagungsanzeige aufgeben
  • Laufende Zahlungen stoppen (Daueraufträge, Einzugsermächtigungen)
  • Bestehende Verträge kündigen (Mietvertrag, Rundfunk, TV, Mitgliedschaften in Vereinen, Bezug von Zeitschriften)
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung oder
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (3 Monate) beim Rententräger stellen
  • Ordner mit allen wichtigen Dokumenten anlegen
  • Räumung der Wohnung
  • Nach ca. sechs Wochen das Grab abräumen und Grabgestaltung bzw. Grabpflege organisieren
  • Nach ca. sechs bis zwölf Monaten Steinmetz für die Grabeinfassung und die Grabsteinbeschriftung beauftragen